Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 28. 267 
„ 5 
Regierungs-GB 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 4. Mai 1914. 
  
  
  
Inhalt. 7 
II. Abteilung. (1) elanntmachung, betreffend-Abänderung der rundsätze für die 
Veranschlagung der Pfarreinkommen. (2) Bekanntmachung, betresffend 
Veränderung der Standesamtsbezirke Rosgenstorf und Damshagen. 
(3)-Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der Fideikommißstiftung 
über das. Allodialgut Boek m. N., A. Neustadt. 
  
LI. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 24. April 1914, betreffend Abänderung der Grund- 
sätze für die Veranschlagung der Pfarreinkommen. 
Die unter dem 8. Februar 1906 bekannt gemachten Grundsätze für die 
Veranschlagung der Pfarreinkommen (Rbl. Nr. 5) erhalten im § 4 Absatz 1 
nachstehende Fassung: « 
Für die Berechnung der Getreidelieferungen ist der zehnjährige 
Durchschnitt der Martinipreise maßgebend, wie sie jährlich vom 
Großherzoglichen Finanzministerium, Abteilung für Domänen und 
Forsten, in der Amtlichen Beilage des Regierungsblatts ver- 
öffentlicht sind. 
Schwerin, den 24. April 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
von Blücher. L. von Meerheimb.
	        
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