Ar. 32. 801
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
" Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 22. Mai 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung vom 25. März
1914, betreffend die Vertilgung der Hamster. (2) Bekanntmachung,
betreffend die Bestellung eines Landesherrlichen Kommissars zur Bekämpfung
der Hamsterplage. (3) Bekanntmachung, betreffend den Schutz
des Ostseestrandes auf der Feldmark Stove im Domanialamt Wismar.
(4) Bekanntmachung, betreffend Erteilung von Legitimationskarten für
ausländische Arbeiter. · «
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 12. Mai 1914 zur Ausführung der Berordnung
vom 25. März 1914, betreffend die Bertilgung der Hamster (Nöl. 1914
Nr. 21, Seite 239 ff.).
Auf Grund der Vorschrift im §8 3 der Verordnung vom 25. März 1914,
betreffend die Vertilgung der Hamster, bestimmt das unterzeichnete Ministerium
das Nachstehende: .
81.
Für jeden im Bereich des hiestgen Großherzogtums gefangenen bezw.
getöteten Hamster wird bis auf weiteres eine Fangprämie von je 0,10 Mk. gewährt.
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