Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 46. 1914. 
Bestimmungen 
Üüber 
die Beschaffenheit und Lieferung der surrogathaltigen Mecklenburgischen 
Wappenpapiere aus der Papierfabrik von F. Schoeller und Bausch in 
Neu Kaliß und die Verwendung des surrogatfreien und des surrogat- 
haltigen Schreibpapiers zu amtlichen Gebrauchszwecken. 
396 
1. Die Papierfabrik liefert das fsurrogathaltige Schreibpapier nach den 
preußischen Normalien in folgenden Sorten: 
  
  
nn Gewicht Kleinhändler- 
Nr Bezei Klassen-Stoff- Fesi Bogen- 1 Slnes Wt 
" eheschnung zeichen klasse L1. 1 größe (500 Bogen) (500 Bogen) 
asse 
em kg. M 
11 Weißes Kanzleipapier Normal 3Sl 3 33 M 42 6,5 6 690 
11M.| besgl., mattsatiniert, für 
Schreibmaschinen Normal Zza II 3 33 M 42 6,5 6 90 
12 desgl. für Schreibmaschi- 
nen-DurchschligeNormal Zal II 3 33 X 42 5 6 — 
12a besgl. für Schreibmaschi- 
nen-Durchschläge Normal 3 II 3 33 M 42 8,5 4.20 
13, Weißes Briefpapier Normal 3a II 3 26⅛ 742 5,2 5 650 
13M.| besgl., mattsatiniert, für 
Schreibmaschinen Normal 3a II 3 262/2 X 42 6,2 5 P0 
  
Anmerkung: 
  
  
  
  
  
  
  
Stoffklasse II. 
2. Die zur Herstellung des Papiers benutzten Materialien sollen im In- 
teresse der Haltbarkeit des Papiers nur schwach gebleicht sein, wogegen hinsichtlich 
der Weiße und Reinheit des Papiers nur solche Ansprüche gestellt werden, die mit 
einer schwachen Bleiche technisch zu vereinbaren sind. 
Das Papier soll ferner frei von Chlor, von Säuren und überhaupt von 
allen Bestandteilen sein, welche die Dauerhaftigkeit des Papiers beeinträchtigen. 
3. Das Papier muß leimfest sein, damit es sich gut beschreibt und die Tinte 
nicht durchläßt, es soll keine hohe Glanzglätte, aber eine gut glatte Oberfläche 
ohne Glanz haben. 
Solehnir Steiftlasse II#-znhee aus Pedern, mit Zusatz bis zu 25% Cellulose, Strohstoff, Esparto, aber frel von
	        
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