Nr. 58. 1914. 447
erhalten die Bezirkskommandos hiervon zur entsprechenden Veranlassung
Kenntnis. Die Veröffentlichung dieses Schreibens im Regierungsblatt ist
verfügt worden.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.
Rundschreiben
an
die Bezirkskommandos.
(7) Bekanntmachung vom 7. August 1914, betreffend Einrichtung von Krliegsprlfungen
flr Kandidaten des höheren Lehramts.
folge der angeordneten Mobilmachung bestimmt das unterzeichnete Ministerium
hierdurch, daß diejenigen Kandidaten des höheren Lehramts, welche
zum Heeresdienst verpflichtet sind oder freiwillig in diesen eintreten, soweit
sie ihre schriftlichen Arbeiten bereits abgeliefert haben, auf ihren Antrag sofort
zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Diese Prüfung gilt, wenn sie
nicht bestanden wird, als nicht unternommen; eine Wiederholung ist nicht zulässig.
Schwerin, den 7. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Im Auftrage: Mühlenbruch.