Nr. 86. 1914. 545
gol werden. Nur dann ist es möglich, die Freigabe auch in Zukunft aufrecht zu
erhalten.
Den im Korpsbezirk befindlichen großen Fabriken bieser Treibstofse wird eine
Anweisung über die Beschaffenheit derselben zugehen, eine gleiche Verfügung ist hier
angeschlossen und wird ergebenst ersucht, diese an die im dortigen Bereich vorhandenen
Lieferanten zu verbreiten.
Dieser Erlaß gilt für den Bereich des Armeekorps, mit Ausnahme des Gebiets
des Reichskriegshafens Kiel und der Kommandantur von Cuxhaven.
Der kommandierende General.
v. Roehl,
General der Artillerie.
An die
Großherzoglichen Ministerien des Innern,
Senate der Freien und Hansestädte
und die Königlichen Oberpräsidien.