Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 113. 1914. 651 
Bezügliche Bekanntmachungen werden in den Mecklenburger Nachrichten, dem 
Rostocker Anzeiger und der Mecklenburgischen Warte ergehen. 
Etwaige bei den Truppen in den Garnisonen unbrauchbar werdende 
Pferde sollen ebenfalls zu einem Abschätzungspreis an Landwirte unter der 
Hand verkauft werden. Die Vermittelung erfolgt gegebenenfalls durch die 
Bezirkskommissare der Aushebungsbezirke. 
Schwerin, den 24. Oktober 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Mit dieser Nr. 113/ werden ausgegeben: Nr. 90, 91 und 92 des Reichs-Gesetzblatts 
I#von 1914.
	        
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