Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  117.  663

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  7.  November  1914.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  bbetreffend  das  Muster  (in  Anlage  J  der  Grundsätze
  für  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen
bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  und  Inhabern
des  Anstellungsscheins.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Viehzählung.
(3)  Bekanntmachung,  betreffend  Hint  aus  Anlaß
des  Krieges  1914.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  Verbot  des  Werfütterns
  von  Brotgetreide  und  Mehl.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend
Auszahlung  von  Goldgeld  an  Ausländer.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  4.  November  1914,  betreffend  das  Muster  in  Anlage
  J  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern
und  Inhabern  des  Anstellungsscheins.
Fur  die  im  §  16  Absatz  2  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,
Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit
Militäranwärtern  und  Inhabern  des  Anstellungsscheins  (Rbl.  von  1907
Nr.  33)  und  in  8  12  Absatz  1  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  mittleren,
  Kanzlei=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Kommunalbehörden  usw.  mit
Militäranwärtern  und  Inhabern  des  Anstellungsscheins  (Rbl.  von  1907
Nr.  36)  vorgeschriebene  Nachweisung,  Anlage  J  der  erstgedachten  Grundsätze
ist  künftig  das  nachstehende  Muster  maßgebend.
Für  jede  Stelle  ist  eine  besondere  Nachweisung  zu  verwenden,  es  sei
denn,  daß  gleichzeitig  mehrere  Stellen  angeboten  werden,  für  welche  die

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