Nr. 117. 663
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 7. November 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, bbetreffend das Muster (in Anlage J der Grundsätze
für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen
bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern
des Anstellungsscheins. (2) Bekanntmachung, betreffend Viehzählung.
(3) Bekanntmachung, betreffend Hint aus Anlaß
des Krieges 1914. (4) Bekanntmachung, betreffend Verbot des Werfütterns
von Brotgetreide und Mehl. (5) Bekanntmachung, betreffend
Auszahlung von Goldgeld an Ausländer.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 4. November 1914, betreffend das Muster in Anlage
J der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen
bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern
und Inhabern des Anstellungsscheins.
Fur die im § 16 Absatz 2 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren,
Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins (Rbl. von 1907
Nr. 33) und in 8 12 Absatz 1 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren,
Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins (Rbl. von 1907
Nr. 36) vorgeschriebene Nachweisung, Anlage J der erstgedachten Grundsätze
ist künftig das nachstehende Muster maßgebend.
Für jede Stelle ist eine besondere Nachweisung zu verwenden, es sei
denn, daß gleichzeitig mehrere Stellen angeboten werden, für welche die
164