Ar. 128. 705
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Regierungs-Blatt
. für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schmerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 26. November 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme wdn Großviehhäuten.
(2) Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung vom 20. März
1907, betreffend die Erstattung von Kosten der Rechtshilfe zoder son-
stigen Beistandsleistung in gerichtlichen Angelegenheiten.
II. Abteilung.
— . .
(1)Bekanntmachungvom25.Novembek1914,betreffendBtichlågnahmß
von Großviehhäuten.
Die nachstehende Bekanntmachung des Königl. Preußischen Kriegsministeriums,
betr. Beschlagnahme, pon Großviehhäuken, wird hierdurch zur allgemeinen
Kesintnis. gebracht mit dem Hinweise, daß Zuwiderhandlungen, soweit nicht.
nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach 8 H.
unter b. des Gesotzes über den Belugerungszustand vom 4. Juni 1851 (oergl.
Verordnung vom 13. Juli 1870) mit Gefängnis bis zu einein Jahre bestraft
werden .·..«
Alle etwaigen Anfragen in Angelegenheiten der Beschlagnahme sind
direkt an die Kriegs-Röhstgffeebtelun, des. Kriezenhnisteriums in. Perlin.
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Schwerin, den 25. November 1914. ç
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Großherzoglich Meckkenburgisches Ministerium des Inyer"““
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