Ar. 129. ros
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 27. November 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Ersatzgeschäft 1915.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 26. November 1914, beireffend das Ersathgeschäft
Zur Nachachtung der Ersatz= und Gemeindebehörden sowie der Standesämter
und zur allgemeinen Kenntnisnahme wird die nachstehend abgedruckte Bestimmung
des Königlich Preußischen Kriegsministeriums vom 21. d. M.,
betreffend Ersatzgeschäft im Jahre 1915, hiermit bekannt gemacht.
Schwerin, den 26. November 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Kriegsministerium. Berlin, den 21. November 1914.
Nr. 180 3/11. 14. C01.
Im Einverständnis mit dem Herrn Reichskanzler wird nachstehendes
bestimmt:
1. Die Vorarbeitlen für das Ersatzgeschäft im Jahre 1915 sind unver.
züglich einzuleiten.