Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 2. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 12. Januar 1914. 
  
  
  
Inhalt. 
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die im Monat Juli 191 stattfindende 
wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung). 
(2) Bekanntmachung, betreffend Einziehung verschiedener Diphtherie-Sera. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Einziehung von Tetanus-Serum. (4) Be- 
kanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche bezw. 
#t Schweinepest. (5) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch der Pferderäude. 
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
I. Abteilung. 
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(1) Bekanntmachung vom 6. Januar 1914, betreffend die im Monat Juli 1914 
stattfindende wissenschaftliche Prlifung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnen- 
prllfung). 
Auf Grund des § 2 Absatz 12 der Verordnung vom 7. März 1905, betreffend die 
wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung) — Rbl. 1905 
Nr. 9 — wird als Termin für die nächste Prüfung der Monat Juli 1914 bestimmt. 
Gesuche um Zulassung sind spätestens bis zum 15. Februar 1914 an das 
unterzeichnete Ministerium zu richten. Dem Gesuche sind anzuschließen: 
1 ein selbstgefertigter Lebenslauf, in welchem der vollständige Name der Be- 
werberin, der Stand des Vaters, Tag und Ort der Geburt, das Religions-= 
bekenntnis, sowie die genaue Adresse anzugeben, die genossene Schul= und 
Seminarbildung zu bezeichnen und der Gang und Umfang der Vorbereitung 
auf die Prüfung eingehend darzulegen sind. Nachweise über den Besuch von 
Vorlesungen, wissenschaftlichen Seminaren u. a. sind beizufügen;
	        
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