16 „Nr. 2. 1914.
() Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Dr. phil. Heinrich
Reifferscheid, bisher in Nürnberg, zum Konservator am Großherzoglichen Museum
zu ernennen. ·
Schwerin, den 1. Januar 1914.
G Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Dr. Alfred.
Schmidtgen genannt Schmieden mit der Wahrnahme der Geschäfte eines Inten-
danten des Großherzoglichen Hoftheaters zu beauftragen.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die Postsekretäre Gustap.
Möller und Ernst Krüger als solche etatmäßig mit Wirkung vom 1. Januar 1914
anzustellen geruht. -
Schwerin, den 2. Januar 1914.
(5) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Postassistenten Reinhold,
Ising, bisher in Bartschin, als solchen etatmäßig im hiesigen Ober-Postdirektions-
bezirke mit Wirkung vom 1. Januar 1914 anzustellen geruht.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
(600 Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Assessor Ernst.
Siegert aus Rostock zum. Amtsassessor in der Domanialverwaltung zu ernennen.
Derselbe ist dem Großherzoglichen Amte Toitenwinkel mit dem Stimmrecht in Polizei-
sachen zugewiesen worden.
Schwerin, den 3. Januar 1914.
) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem Amtsgerichtsaktuar
Carl Kummerow zu Neubukow die von ihm erbetene Entlassung aus dem Justiz-
dienste zu gewähren. -
Schwerin, den 3. Januar 1914.
( Dem Kandidaten der Medizin Martin Ludewig aus Finkenwalde ist, nach-
dem derselbe am 18. Dezember 1912 die ärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission
zu Rostock bestanden und den Bestimmungen über das praktische Jahr mit dem
27. v. Mts. entsprochen hat, die Approbation als Arzt mit der Geltung vom letztbezeich-
neten Tage ab für das Gebiet des Deutschen Reichs erteilt.
Schwerin, den 5. Januar 1914.
#)Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den bisherigen Rats-
registrator Friedrich Evert zu Grevesmühlen zum Stadtsekretär daselbst zu bestellen.
Schwerin, den 7. Januar 1914.
Mit dieser Nr. 2 werden ausgegeben: Nr. 1 und 2 des Reichs-Gesetzblatts von 1914.