56 Nr. 9. 1914.
Anderungen der Deutschen Wehrordnung.?
W 1.
In Ziffer 1. Abs. 1 ist für „22“ zu setzen „24“.
5 2.
Im 3. Absatz der Ziffer 3 erhält Buchstabe d folgende Fassung:
ob) für Bedenb der Direktor des Großherzoglich Iadischen Verwaltungshofs
zu Karlsruhe."
In Ziffer 4 Abs.4 ist für „Landwehrbezirke I bis IV Berlin“ zu setzen „Landwehrbezirke“
Berlin“.
In Abs. 5 ist für „letzteren“ zu setzen „Ober-Ersatzkommissionen“ und hinter
okönnen“ ist einzusügen „zur Abkürzung des Aushebungsgeschäfts“.
88.
Hinter dem 1. Absatz der Ziffer 2 ist einzufügen:
„Im übrigen findet § 93,9 Abs. 2 Anwendung.“
523. 6
6% Am Ende des Abschnitts c der Ziffer 2 ist anstatt des Punktes ein Semikolon
zu setzen.
v6 neuer Buchstabe d ist einzufügen:
„,) Seetelegraphisten, die Miskbesiens ein Jahr auf Sec= und Flußdampfern
gefahren sind."“
g 26.
Bisfen 1 Abs. 2 erhält solgende Fassung:
Diese Meldung muß in der Zeit vom 2. bis 15. Januar erfolgen“ 9 “
In Hlffer 7 Abs. 2 dr für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis“.
5 26.
Der 2. und 3. Absatz der Ziffer 7 erhalten folgende Fassung:
2. Absaß:
„Außerdem können sie von den Ersogbehorden außerhalb der gewöhnlichen
Reihenfolge eingestellt werden (§ 66 3d).“
3. Absatz:
„Diese Einstellung muß unbeschadet der sonst verwirkten Strafe erfolgen,
wenn die „Voraussetzungen des § 140 D.Str.G. vorliegen oder die
Versäumnis in böslicher Absicht oder k. e erfolgt ist.“
lP Jentralblatt für 1001, Bellage zu Nr. 32, für 1004, S. 85, für 1005 S. 110, für 1000
S. 1297, für 1910 S. 468 und für 1912 S. 528.