Nr. 18. 93
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 2. Februar 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 6.) Verordnung, betreffend die Ergänzung der Verordnung vom
9. April 1899 zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die
Ergänzung der Gerichtskostenordnung.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Familienunterstützungen. (2) Bekannt-
machung, betreffend Anderung der Postordnung. (3) Bekanntmachung,
betreffend die Getreide-Durchschnittspreise, nach denen der Geldkanon
der Domanial-Erbpächter usw. für die nächste Zahlungsperiode zu be-
rechnen ist. (4) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Prüfungs-
ordnung für Arzte. (5) Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der
tierärztlichen Prüfungsordnung.
I. Abteilung.
(Nr. 6.) Verordnung vom 29. Januar 1915, betreffend die Ergänzung der Ver-
ordnung vom 9. April 1899 zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und
die Ergänzung der Gerichtskostenordnung.
Friedrich Frauz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
Wir verordnen nach hausvertragsmäßiger Verhandlung mit Seiner König-
lichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz und nach verfassungs-
mäßiger Beratung mit Unseren getreuen Ständen, was folgt:
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