Nr. 18. 1915. 95
(1) Bekanntmachung vom 27. Januar 1915, betreffend Familienunterstützungen.
Das für die Zeit vom 1. April d. Is. ab geltende Muster zu Empfangsbescheinigungen
über Familienunterstützungen (vgl. Bekanntmachung vom 10. August
1914, Rbl. Nr. 62 S. 461 ff.) wird nachstehend zur Kenntnis der Gemeindebehörden
gebracht.
Die Muster sind im Reichsformat (33 cm hoch und 42 em breit) auf ganzem
Bogen anzulegen und in vorschriftsmäßiger Form aus der Sandmeyersschen, der
Bärensprung'schen und der Herberger'schen Hofbuchdruckerei hierselbst zu beziehen.
Schwerin, den 27. Januar 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.