Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 21. 119 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 5. Februar 1915. 
  
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (I) Bekanntmachung, betreffend die Versicherungspflicht der russischen 
Schnitter während des Krieges. (2) Bekanntmachung, betreffend die 
Polizeistunde. (3) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Speise- 
kartoffeln. (4) Bekanntmachung, betreffend den Verkauf von Zeitungen, 
Extrablättern, Zeitschriften usw. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 2. Februar 1915, betreffend die Versicherungspflicht 
der russischen Schnitter während des Krieges. 
Nach einer Außerung des Reichsversicherungsamtes sind die infolge des Krieges 
zurückgehaltenen russischen Schnitter nicht als freie Arbeiter anzusehen. Sie 
unterliegen daher der Invaliden- und Hinterbliebenen-, Kranken= und Unfall- 
versicherung nicht. Diese Auffassung des Reichsversicherungsamtes wird vor- 
behaltlich etwaiger Entscheidungen im Spruch= oder Streitverfahren zur Beach- 
tung empfohlen. 
Schwerin, den 2. Februar 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
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