Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  21.  119

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  5.  Februar  1915.

 

 

 

 

Inhalt:

II.  Abteilung.  (I)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Versicherungspflicht  der  russischen
Schnitter  während  des  Krieges.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die
Polizeistunde.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Speisekartoffeln.
  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Verkauf  von  Zeitungen,
Extrablättern,  Zeitschriften  usw.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1915,  betreffend  die  Versicherungspflicht
der  russischen  Schnitter  während  des  Krieges.

Nach  einer  Außerung  des  Reichsversicherungsamtes  sind  die  infolge  des  Krieges
zurückgehaltenen  russischen  Schnitter  nicht  als  freie  Arbeiter  anzusehen.  Sie
unterliegen  daher  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenen-,  Kranken=  und  Unfallversicherung
  nicht.  Diese  Auffassung  des  Reichsversicherungsamtes  wird  vorbehaltlich
  etwaiger  Entscheidungen  im  Spruch=  oder  Streitverfahren  zur  Beachtung
  empfohlen.

Schwerin,  den  2.  Februar  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.
28