Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

156 Nr. 82. 1915. 
Z -. d Bereitelohn, den die Gemeinde 
8 leichem Heizwert gelten, und daß der Berei di emeinde 
co on, ans ase zu zahlen hat, 40 Pfennige für einen Zentuer Briketts beträgt. 
Gegeben durch Unsere Ministerien, Abteilung für Unterrichtsangelegen- 
heiten und der Finanzen, Abteilung für Domänen und Forsten. 
Schwerin, den 31. Mai 1915. 
Friedrich Franz. 
Langfeld. v. Blücher. 
  
II. Abteilung. 
–.. — 
(1) Bekanntmachung vom 31. Mai 1915, betreffend die Dispensation der 
älteren Schulkinder zu ländlichen Arbeiten in diesem Sommer. 
Mit Rücksicht auf den durch den Krieg hervorgerufenen Mangel an Arbeits- 
kräften werden die Schulbehörden ermächtigt, für die Dauer dieses Sommers, 
wenn die Vornahme ländlicher Arbeiten es erfordert, die größeren, mindestens 
11 Jahre alten Schulkinder bis zu 3 Tagen in der Woche vom Unterricht zu 
Lichensieren. Die Dispensationen sind tunlichst auf dieselben Wochentage zu 
egen. 
Schwerin, den 31. Mai 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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