Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

458 Nr. 83. 1915. 
den Lehrern des Landes durch Vermittelung des Landeslehrervereins zugänglich 
gemacht werden wird. Die Schulbehörden werden unter Hinweis hierauf auf- 
gefordert, die Lehrer anzuweisen, daß sie im Unterricht an passender Stelle Ge- 
legenheit nehmen, die Schüler über die Ziele der Fürsorge für die Kriegs- 
beschädigten aufzuklären und daß sie den Kindern Ehrfurcht vor den Kriegs- 
invaliden anerziehen. 
Schwerin, den 31. Mai 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.