Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

156  Nr.  82.  1915.

Z  -.  d  Bereitelohn,  den  die  Gemeinde
8  leichem  Heizwert  gelten,  und  daß  der  Berei  di  emeinde
co  on,  ans  ase  zu  zahlen  hat,  40  Pfennige  für  einen  Zentuer  Briketts  beträgt.

Gegeben  durch  Unsere  Ministerien,  Abteilung  für  Unterrichtsangelegenheiten
  und  der  Finanzen,  Abteilung  für  Domänen  und  Forsten.

Schwerin,  den  31.  Mai  1915.

Friedrich  Franz.
Langfeld.  v.  Blücher.

 

II.  Abteilung.
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(1)  Bekanntmachung  vom  31.  Mai  1915,  betreffend  die  Dispensation  der

älteren  Schulkinder  zu  ländlichen  Arbeiten  in  diesem  Sommer.
Mit  Rücksicht  auf  den  durch  den  Krieg  hervorgerufenen  Mangel  an  Arbeitskräften
  werden  die  Schulbehörden  ermächtigt,  für  die  Dauer  dieses  Sommers,
wenn  die  Vornahme  ländlicher  Arbeiten  es  erfordert,  die  größeren,  mindestens
11  Jahre  alten  Schulkinder  bis  zu  3  Tagen  in  der  Woche  vom  Unterricht  zu
Lichensieren.  Die  Dispensationen  sind  tunlichst  auf  dieselben  Wochentage  zu
egen.

Schwerin,  den  31.  Mai  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.