156 Nr. 82. 1915.
Z -. d Bereitelohn, den die Gemeinde
8 leichem Heizwert gelten, und daß der Berei di emeinde
co on, ans ase zu zahlen hat, 40 Pfennige für einen Zentuer Briketts beträgt.
Gegeben durch Unsere Ministerien, Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten
und der Finanzen, Abteilung für Domänen und Forsten.
Schwerin, den 31. Mai 1915.
Friedrich Franz.
Langfeld. v. Blücher.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 31. Mai 1915, betreffend die Dispensation der
älteren Schulkinder zu ländlichen Arbeiten in diesem Sommer.
Mit Rücksicht auf den durch den Krieg hervorgerufenen Mangel an Arbeitskräften
werden die Schulbehörden ermächtigt, für die Dauer dieses Sommers,
wenn die Vornahme ländlicher Arbeiten es erfordert, die größeren, mindestens
11 Jahre alten Schulkinder bis zu 3 Tagen in der Woche vom Unterricht zu
Lichensieren. Die Dispensationen sind tunlichst auf dieselben Wochentage zu
egen.
Schwerin, den 31. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.