Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  11.  Januar  1915.

 

 

 

Inhalt.

I.  Abteilung.  (Nr.  1.)  Steueredikt  für  das  Jahr  1915/16.  (Nr.  2.)  Verordnung,
betreffend  Heranziehung  der  aus  dem  Beurlaubtenstande  eiuberufenen
und  der  zum  Heeresdienst  aufgebotenen  oder  freiwillig  eingetretenen
Kriegsteilnehmer  zu  Gemeindesteuern  vom  Einkommen.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  das  Verbot  der  Beförderung  unzensierter
schriftlicher  Mitteilungen  nach  dem  Auslande.  (2)  Bekanntmachung,
betreffend  das  militärischerseits  erlassene  Verbot  des,  gewerbsmäßigen
Wahrsagens.

I.  Abteilung.

(Nr.  1.)  Steueredikt  für  das  Jahr  Johannis  1915/16.

Wir  Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

fügen  unter  Entbietung  Unseres  bezw.  gunstgnädigsten  und  gnädigsten  Grußes

Unseren  Beamten  und  berechnenden  Dienern,  denen  von  der  Ritterschaft,  auch

Bürgermeistern  und  Räten  in  den  Städten,  sowie  sonst  allen  Unseren  Untertanen

und  Landeseingesessenen,  welche  es  angeht,  hiermit  zu  wissen:

Nachdem  auf  dem  letzten  Landtage  zu  Malchin  Unsere  getreuen  Stände
zur  Erlegung  der  landesverfassungsmäßigen  ordentlichen  Kontribution,  nämlich
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