Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Widersetzlichkeit  und  Injurien  gegen  die
Obrigkeit,  unter  dem  11.  Sept.  d.  J.
gefaͤllte  (in  dem  Staats-  und  Reglerungs-Blatt
  Nro.  81.  S.  771  eingeruͤckte)
Straf-Erkenntniß,  erhobene  Berufung,
als  durch  das  spätere  Betreten  des  Wegs
zur  Gnade  verzichtet,  zurückgewiesen.

Den  3.  December  wurde:

2.  In  der  Rekurssache  des  Chrisilan  Mutz
und  Consorten  von  Glatlen,  Oberamts
Freudenstadt,  das  von  dem  Gerichtsbofe
  zu  Tübingen  unterm  2:5#.  December
  v.  J.  gefällte  (in  Nro.  J.  des
Srtaats=  und  Regierungs-Blatts  vom
J.  1821.  S.  41  elngerückte)  Erkenntniß
gegen  sämtliche  dort  wegen  Tumults  als
verurthellt  aufgeführte  Indiolduen,  welche
alle  den  Rekurs  ergriffen  hatten,  unter
Verurtheilung  der  Rekurrenten  in  die
Kesten  zweiter  Instanz  bestätigt.

Den  1i.  December  wurde:

3.  iIn  der  Rekursfache  der  Judithe  Caroline
Heß,  von  Reichenbach,  Oberamts  Gdppingen,
  das  von  dem  Criminal-Senate
des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  unterm
15.  Nodember  d.  J.  wegen  mittelst  Fälschungen
  theils  vollbrachten,  theils  versuchten
  Beirugs,  wegen  wiederholten  Vagirens,
  Ehebruchs  und  Veruntreuung
wider  sie  gefällte  (in  das  Staats=  und
Reglerungs  -Blatt  Nro.  95.  S.  913

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eingeruͤckte)  Straf-Erkenntniß  unter  Veruriheilung
  der  Rekurrentin  in  die  Kosten
aiweiter  Instanz  lediglich  bestaͤtlgt.

Den  i5.  December  wurde:

4.  in  der  Rekurssache  des  Aloys  Hoch,  von

Engenreuthe,  und  des  Joseph  Schmldberger
  und  Georg  Bandel,  von  Bergatreuthe,
  Oberamts  Waldsee,  die  eingewandte
  Berufung  gegen  das  von  dem
Criminal-Senate  des  Gerichtshofs  zu
Ulm,  wegen  versuchter  Wilderel,  und
gefährlicher  Wldersetzlichkelt  gegen  einen
Forstdiener  unterm  6.  August  d.  J.  older
sie  gefällte  (in  Nro.  76.  S.  756  des
Staats=  und  Reglerungs-Blatts  eingerückte)
  Straf-Erkenntulß,  wegen  Mangele
  elner  Beschwerde  unter  Verurthellung
der  Rekurrenten  in  die  Kosten  zweiter
Instanz  verworfen.
Den  13.  December  wurde!

5.  in  der  Rekurssache  des  Gemeinderatbs

Jakob  Mollenkopf,  von  Dfullingen,
Oberamts  Reutlingen,  das  von  dem
Criminal-Senate  des  Gerschtshofs  zu
Täbingen  unterm  2  7.  August  d.  J.  wegen
Veruntreuung  von  Gemelnde-Früchten
und  versuchter  Verleltung  der  Zeugen
seiner  Vergehen  zu  falschen  Aussagen,
wider  ihn  gefällte  (in  Nro.  Gö.  S.  ½:5
des  Staats=  und  Reglerungs-Blotts
enthaltene)  Stref-Erkenneniß  unter  Ver-