Nr. 6. 1916. 27
(2) Bekanntmachung vom 13. Januar 1914, betrefsend die Veranstaltung einer
Wollsammlung (Reichswollwoche).
Auf Anregung des Kriegsausschusses für warme Unterkleidung (Wollausschuß)
soll im ganzen Deutschen Reiche in der Zeit vom 18. bis 24. Januar d. Is.
eine Sammlung der in den Haushaltungen vorhandenen entbehrlichen Woll-,
Tuch-, und Baumwollvorräte (Reichswollwoche) veranstaltet werden. Aus
den gesammelten Gegenständen sollen warme Unterkleidung, vor allem aber
Decken für die Truppen im Felde hergestellt werden. Für Mecklenburg-Schwerin
hat der Mecklenburgische Landesverein vom Roten Kreuz die Durchführung
der Sammlung übernommen.
Die Veranstaltung dieser Sammlung wird hierdurch genehmigt. Gleichzeitig
werden alle Obrigkeiten des. Landes aufgefordert, den aus Anlaß der Sammlung
an sie ergangenen Ersuchen des Landesvereins im Interesse des Vaterländischen
Zweckes pereitwilligst zu entsprechen und alles zu tun, um der Sammlung
ein möglichst reichhaltiges Ergebnis zu Teil werden zu lassen.
Von besonderer Bedeutung ist, daß überall die vorhandenen Desinfektions-
apparate nebst dem erforderlichen Personal zur Durchführung der unbedingt
notwendigen Desinfektion der gesammelten Gegenstände unentgeltlich zur
Verfügung gestellt werden.
Schwerin, den 13. Januar 1915.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien,
Abteilung für Medizinalangelegenheiten. des Innern.
Langfeld. L. v. Meerheimb.
(3) Bekanntmachung vom 14. Januar 1915 zur Bundesratsverordenung vom
5. Januar 1915 über die Bereitung von Backware.
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 5. Januar 1915 über die
Bereitung von Backware — R#l. S. 8 — werden nachstehende Bestimmungen
erlassen:
1.
Die Verrichtungen der höheren Verwaltungsbehörde im Sinne des § 9
Absatz 2 der Verordnung werden vom unterzeichneten Ministerium wahr-
genommen.