Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  155.  r

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  30.  September  1916.

 

 

Inhalt:

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gewährung  von  Kriegsteuerungsbeihilfen
  an  Beamte  und  Angestellte.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  27.  September  1916,  betreffend  die  Gewährung  von
Kriegsteuerungsbeihilsen  an  Beamte  und  Angestellte.

Unter  Aufhebung  sämtlicher  in  den  Jahren  1915  und  1916  mittelst  besonderer
Verfügungen  sowie  mittelst  Bekanntmachung  vom  2.  Juni  1916  —  Rbbl.
Nr.  92  —  ergangenen  Bestimmungen  wegen  Gewährung  von  Kriegsteuerungsbeihilfen
  an  die  aus  landesherrlichen  und  landesherrlich-ständischen  Mitteln  besoldeten
  Beamten  werden  mit  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Hoheit  des
Großherzogs  und  unter  Zustimmung  des  Engeren  Ausschusses  von  Ritter=  und
Landschaft  rückwirkend  vom  1.  Juli  1916  ab  die  nachfolgenden  Bestimmungen
  erlassen.

J.

Laufende  Kriegsteuerungsbeihilfen  werden  vom  1.  Juli  1916  ab  bis  zum
Schlusse  des  Monats,  in  dem  der  gegenwärtige  Krieg  sein  Ende  erreicht,  gewährt
  an  die  aus  rein  landesherrlichen  oder  landesherrlich-ständischen  Mitteln
besoldeten  verheirateten,  verwitweten  oder  geschiedenen  festangestellten  Beamten

und

verheirateten,  verwitweten  oder  geschiedenen,  ständig  gegen  Entgelt  beschäftigt
Beamten  und  Angestellten,  und  zwar  an  solche  g  geg  gelt  beschäftigten

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