Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

39 
MAr. 7. 
* 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 15. Jannar 1916. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Nußbaumholz. 
II. Abteilung. 
—— —— — 
(1) Bekanntmachung vom 15. Januar 1916, betreffend Nußbaumholz. 
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend „Beschlagnahme und 
Bestandserhebung von Nußbaumholz und stehenden Nußbäumen“, wird hier- 
mit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Meldescheine nebst Briefumschlägen sind gemäß § 6 Absatz 1 der 
Bekanntmachung bei der zuständigen Kreisbehörde für Volksernährung anzu- 
fordern. 
Den Kreisbehörden wird die Aufsicht über die Durchführung der Vor- 
schriften der Bekanntmachung hiermit übertragen. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung auch 
ihrerseits zu überwachen. 
Schwerin, den 15. Januar 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.