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Nr 207. 1916.
ohne Rücksicht auf die Etikettnummer) bei Längen bis zu 200 m (einschließ-
,idd weniger als 5 Gros, bei Längen über 200 m weniger als 1 Gros
etragen.
Angefangene Gros sind nicht zu melden, falls die Nähfaden in Dutzend=
packung geliefert sind. Sind die Nähfaden in Dezimalpackung geliefert, so
sind die in den einzelnen Kolonnen des Meldescheines zu meldenden Mengen
nach unten auf hundert Stück abzurunden.
Beispiel:
Die Firma X besitzt am 1. Januar 1917 folgende Vorräte:
In wweistch Untergarn 1000 Yards Etikettnummer 20—100.
eiß ............
.... LöDutzcnd
In dreifach Glanzgarn:
200 Yards, weiß, Etikettnummer 10-—0.2200 175 „
200 „ weiß, Elikettnummer 60—100 51 »
200,,schwarz,Etikettnummer1040.......26»
200 „ schwarz, Etikettnummer 60—100 10 „
500 „ schwarz, Etikettnummer 24—5)0 15 »
500m,1veiß,Etircttnummer10—20..........2806tück
500,,schivatz,ci«tikettnutnmek10—20.....-...110»
Sie meldet:
Zweifach Untergarn 1000 Yards weiß.. .... 2Gros
Dreifach Glanzgarn «
ZOOYardsweIßbiZEtikcttnummerbo.....,..-.S»
200,,weißüberEtikettnuntmer50. 4 „
200 „ waz . nichts
500 „ schwarz bis Etikettnummer 50 . 1 Gros
500 m wii„ 200 Stück
500 „ schwarz nichts
" (weil unter 1 Gros).
2. wenn sie nach dem Gewicht aufgemacht sind, diejenigen Vorräte einer
Lagerstelle, welche in derselben Zwirnung (zweifach, dreifach usw.) und Farbe,
jedoch ohne Rücksicht auf Qualität, Aufmachung und Etikettnummer weniger
als 10 kg betragen.
Angefangene Kilogramm sind nicht meldepflichtig.
Beispiel:
Die Firma X besitzt:
An zweifach Trikotagen-Nähzwirn -
rohundgeblcicktje1001cgaufKtcuzlpulenzu........bog
rohundgebleitxeöOkgaantcuzfpulenzu.......«.1003
an dreifach Mattgarn
gebleicht: bis Etikettnummer 60: 200 Holzrollen zu.. 50 8
über Etikettnummer 50: 300 Holzrollen 508
schwarz: bis Etikettnummer 50: 10 Holzrollen u 508
Sie meldet:
Zweifach: 15
0 ke. roh
150 kg gebleicht
Dreifach: gebleicht bis Etikettnummer 50.. 10 1g
über Etikettnummer 50 15 kg
schwarzz.. nichts.