Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

132  Nr.  25.  1916.

Bekanntmachung  über  Benzol  und  Solventnaphtha.

Die  §5  3,  4  und  6  der  Bekanntmachung  Nr.  235/7.  15  A7  V  über  die  Verwendung
  von  Benzol  und  Solventnaphtha  sowie  über  Hoöchstpreise  für  diese  Stoffe
werden  hierdurch  bis  auf  weiteres  außer  Kraft  gesetzt.

Altona,  den  25.  Januar  1916.
Der  stellv.  kommandierende  General.

v.  Roehl,
General  der  Artillerie.

(2)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1916,  betreffend  Web-,  Wirk=  und  Srrickwaren.

Die  nachstehende,  vom  Kgl.  Preuß.  Kriegsministerium  veröffentlichte  Berichtigung
  der  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  von
Web--,  Wirk=  und  Strickwaren,  vom  1.  d  d.  Mts.,  Rbl.  S.  89,  wird  hiermit  zur

allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Berichtigung

  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen.
Schwerin,  den  2.  Februar  1916.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Kriegsministerium.
Berichtigung
der  Bekanntmachung,  betreffend
Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  von  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren  vom

1.  Februar  1916.
W.  M.  1000/11.  15.  K.R.  A.

Der  §&  17  Absatz  5  der  Bekanntmachung  W.  M.  1000/11.  15.  K.R.A.,  der  jetzt
wie  folgt  lautet: