132 Nr. 25. 1916.
Bekanntmachung über Benzol und Solventnaphtha.
Die §5 3, 4 und 6 der Bekanntmachung Nr. 235/7. 15 A7 V über die Verwendung
von Benzol und Solventnaphtha sowie über Hoöchstpreise für diese Stoffe
werden hierdurch bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.
Altona, den 25. Januar 1916.
Der stellv. kommandierende General.
v. Roehl,
General der Artillerie.
(2) Bekanntmachung vom 2. Februar 1916, betreffend Web-, Wirk= und Srrickwaren.
Die nachstehende, vom Kgl. Preuß. Kriegsministerium veröffentlichte Berichtigung
der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von
Web--, Wirk= und Strickwaren, vom 1. d d. Mts., Rbl. S. 89, wird hiermit zur
allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Berichtigung
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Schwerin, den 2. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Kriegsministerium.
Berichtigung
der Bekanntmachung, betreffend
Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web-, Wirk= und Strickwaren vom
1. Februar 1916.
W. M. 1000/11. 15. K.R. A.
Der §& 17 Absatz 5 der Bekanntmachung W. M. 1000/11. 15. K.R.A., der jetzt
wie folgt lautet: