Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 38. 185 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 3. März 1916. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
· 28. Februar 1916 über eine Bestandsaufnahme von Heu und Stroh. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Handverkaufsliste für 
Krankenkassen hinsichtlich der Preise für Instrumente und Bandagen 
sowie Verbandsstoffe (Anl. B). 
  
II. Abteilung. 
–.. — 
(1) Bekanntmachung vom 2. März 1916 zur Ausführung der Bundesrats- 
verordnung vom 28. Februar 1916 über eine Bestandsaufnahme von Heu 
und Stroh. 
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 28. Februar 1916 über eine 
Bestandsaufnahme von Heu und Stroh — Rel. S. 127 — werden die fol- 
genden Bestimmungen erlassen: 
J. 
Die Erhebung erfolgt nach Gemeinden- bezw. Gutsbezirken, und zwar im 
Großherzoglichen Domanium, im städtischen Gebiet und im Gebiet der Kloster- 
ämter durch die Gemeindevorstände, in den nicht gemeindlich verfaßten Ort- 
schaften dieser Gebiete durch die Ortsvorsteher und im Gebiet der Ritterschaft 
durch die Ortsobrigkeiten. 
Die Ortsobrigkeiten haben Sorge zu tragen, daß die Gemeindevorstände 
(Ortsvorsteher) die Ermittelungen vorschriftsmäßig ausführen. 
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