Nr. 39. 198
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. März 1916.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gewährung von Gehaltsvorschüssen an
die Beamten der landesherrlichen Verwaltung zur Erwerbung von
Schuldverschreibungen der vierten Deutschen Reichsauleihe. (2) Bekanntmachung,
betreffend Verhalten gegen Kriegsgefangene. (3) Bekanntmachung,
betreffend Verbot der Werbung für die Interessen gleichgeschlechtlich
empfindender Menschen. (4) Bekanntmachung, betreffend
Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel. (5) Bekanntmachung,
betreffend landesherrliche Genehmigung der Auguste Steinlein-Stiftung in
Malchow. (6) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung
der Julius Steinlein-Fabrikstiftung in Malchow.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 2. März 1916, betreffend Gewährung von Gehaltsvorschüssen
an die Beamten der landesherrlichen Verwaltung zur Erwebung
von Schuldverschreibungen der vierten Deutschen Kriegsanleihe.
Das Staatsministerium hat beschlossen, den Beamten der landesherrlichen Verwaltung
zur Erwerbung von 5 igen Schuldverschreibungen der vierten
Deutschen Kriegsanleihe Gehaltsvorschüsse nach folgenden Grundsätzen gewähren
zu lassen:
1. Für die Beamten, die sich an der vierten Kriegsanleihe beteiligen
wollen, kann die Zeichnung und die Zahlung des Zeichnungspreises bis zum
Betrage von 1000 “ — zu vergl. jedoch Ziffer 2 — durch die Großherzogliche
Renterei zu Schwerin, für die Bamten der Eisenbahnverwaltung jedoch
durch die Großherzogliche Eisenbahnhauptkasse zu Schwerin vermittelt werden.
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