Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

208  Nr.  42.  1916.

III.

Die  Sicherstellung  und  Ablieferung  erfolgt  durch  die  Großherzoglichen
Kommissare  und  zwar  für  das  ganze  Gebiet  des  ihnen  zuerteilten  Aushebungsbezirks.


Schwerin,  den  9.  März  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.