208 Nr. 42. 1916.
III.
Die Sicherstellung und Ablieferung erfolgt durch die Großherzoglichen
Kommissare und zwar für das ganze Gebiet des ihnen zuerteilten Aushebungsbezirks.
Schwerin, den 9. März 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.