Nr. 44. 1916. 221.
c. d. e.
** Sorte Bedeutung der Zahlen
Form iin -u 1V# unter 4
— 24,00 20,00 — [Mark für 1 cm
— 27.00 28,00 Maschinenmaß
ganze oder halbe Häute3
ganze oder halbe Häute 14,50
ganze oder halbe Häute 9,50 — — *
ganze oder halbe Häute 11,50 Mark für 1 kg.
ganze oder halbe Häute 6,00 — „Nettogewicht
Kernstücke 6,50 5,.50 4,50
ganze oder halbe Häute 4.5050 —
Kernstücke . 6,00
8900 6,50 — — Mgt für 1 qm
ganze Felle 18,000 15,000 13,00 8,00 Maschinenmaß
§ 5.
Beschlagnahme.
a) Die im § 3 unter Nr. 1 bis 14 einschließlich und unter Nr. 22 bis 47 einschließlich
sowie unter Nr. 50 angegebenen Lederarten sind, soweit sie sich im Eigentum,
Besitz oder Gewahrsam einer Gerberei, Zurichterei oder Gerbervereinigung befinden,
beschlagnahmt.
b) Die Veräußerung und Ablieferung des nach Buchstabe a dieses Paragraphen
beschlagnahmten Leders ist trotz der Beschlagnahme erlaubt, wenn die Veräußerung oder
Ablieferung entweder
1. auf unmittelbaren schriftlichen Auftrag einer amtlichen Beschaffungsstelle
der Heeres= oder Marineverwaltung an diese Beschaffungsstelle, oder
2. auf Grund eines von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Heeres= und
Marineverwaltung bescheinigten „Ausweises für beauftragte Licferer“ an
den beauftragten
erfolgt.
ieferer, oder
3. auf Grund eines von der Meldestelle der Kriegs-Leder
und Lederrohstoffe ausgestellten Freigabes
ein
ohstoff-Abteilung für
3
Anträge um Freigabe sind vom Eigentümer oder Besitzer des beschlagnahmten
Leders an die Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilun
Berlin W. 8, Behrenstraße 46, zu richten. Bei dieser
den Freigabeanträgen und zu den Ausweisen für beauftragte Lieferer erhältlich.
für Leder und Lederrohstoffe,
telle sind auch die Vordrucke zu
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