Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 50. 249 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 28. März 1916. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Versand von Wrucken. (2) Bekannt- 
machung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 29. November 
1915 über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung über die 
Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915. 
  
II. Abteilung. 
. 
(1) Bekanntmachung vom 20. März 1916, betreffend den Versand von Wrucken. 
Gemäß 8 12 der Bundesratsverordnung vom 4. November 1915, betreffend 
die Versorgungsregelung, wird der Absatz von Wrucken über die Grenzen des 
Kommunalverbandes hinaus der Genehmigung der Kreisbehörde für Volks- 
ernährung unterstellt. 
Diese Zustimmung ist vorgängig zu erwirken. 
Sie kann aus Gründen der Volksernährung versagt werden. 
Schwerin, den 20. März 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
70
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.