Nr. 50. 249
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 28. März 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Versand von Wrucken. (2) Bekanntmachung
zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 29. November
1915 über eine weitere Abänderung der Bekanntmachung über die
Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 20. März 1916, betreffend den Versand von Wrucken.
Gemäß 8 12 der Bundesratsverordnung vom 4. November 1915, betreffend
die Versorgungsregelung, wird der Absatz von Wrucken über die Grenzen des
Kommunalverbandes hinaus der Genehmigung der Kreisbehörde für Volksernährung
unterstellt.
Diese Zustimmung ist vorgängig zu erwirken.
Sie kann aus Gründen der Volksernährung versagt werden.
Schwerin, den 20. März 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
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