Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  50.  249

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  28.  März  1916.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Versand  von  Wrucken.  (2)  Bekanntmachung
  zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  vom  29.  November
1915  über  eine  weitere  Abänderung  der  Bekanntmachung  über  die
Regelung  der  Kartoffelpreise  vom  28.  Oktober  1915.

 

II.  Abteilung.
.

(1)  Bekanntmachung  vom  20.  März  1916,  betreffend  den  Versand  von  Wrucken.

Gemäß  8  12  der  Bundesratsverordnung  vom  4.  November  1915,  betreffend
die  Versorgungsregelung,  wird  der  Absatz  von  Wrucken  über  die  Grenzen  des
Kommunalverbandes  hinaus  der  Genehmigung  der  Kreisbehörde  für  Volksernährung
  unterstellt.

Diese  Zustimmung  ist  vorgängig  zu  erwirken.
Sie  kann  aus  Gründen  der  Volksernährung  versagt  werden.
Schwerin,  den  20.  März  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.

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