Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

454 Nr. 77. 1916. 
Vorstehende Preise erhöhen sich bei Ablieferungen geschlossener Wagenlabungen 
von 10000 kg wie folgt: 
  
  
  
Einzelsorten der Klassen um 
nnerhalb der Gruppe um 
Innerh v. ö. Gruppe — Alasse 2 
A a, 9 c, .. 5 100 53 10 
a, 5 M mit Auenahme 
0 a, b. c, d 2 Misichne vo vn 126 und 127 10 
Klasse Ö5600333) . . 5 7777.„ 10 
EEE 5 . 5 
.................. 5 2 .. 10 
Ha, bbb ——— 2S2— 10 
Ja, l... 10 V mit- reinsuuhne 
K a,t EG.. 10 von . .. . ... 22õ und 281 10 
4 10 V n Ausnahme 
«....... 233 und 234 10 
  
  
Karbonisierte Lumpen sind gesondert anzubieten. 
Altona, den 16. Mai 1916. 
Stellvertretendes Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Roehl, 
General der Artillerie. 
(3) Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1915, 
Röl. Nr. 68 (Ausführungsbestimmungen zur Verordnung vom 4. Mai 1915, 
betreffend die Prüfung in der Krankenpflege). 
Die Bekanntmachung vom 5. Mai 1915 (Rbl. Nr. 68) zur Ausführung der 
Verordnung vom 4. Mai 1915, betreffend die Prüfung in der Krankenpflege, 
wird, wie folgt, geändert: 
J. Dem Abs. 3 des § 18 wird folgender Satz hinzugefügt:. 
Deer Ausweis wird, abgesehen von der Stempelabgabe, unent- 
geltlich ausgestellt. 
II. Dem Abs. 1 des § 19 wird folgender Satz hinzugefügt: 
Für die Erteilung des Ausweises ist neben den Auslagen eine 
Gebühr an die Medizinalkommission zu entrichten, welche 6 beträgt. 
Schwerin, den 3. Mai 1916. » 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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