Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  96.  571

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  28.  Juni  1916.
Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Schnitterarbeit  an  den  katholischen
Feiertagen.

 

 

(1)  Bekanntmachung  vom  28.  Juni  1916,  betreffend  Schnitterarbeit  an  den
katholischen  Feiertagen.

achstehende  Anordnung  des  stellvertretenden  kommandierenden  Generals
wird  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  28.  Juni  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.

Um  aufgekommene  Zweifel  zu  beseitigen,  bestimme  ich:

Die  katholischen  Saisonarbeiter  dürfen  an  den  katholischen  Feiertagen,  deren
Feier  von  den  geistlichen  Behörden  auf  einen  Sonntag  verlegt  worden  ist,  die  ihnen
von  den  Arbeitgebern  auferlegten  Arbeiten  wegen  der  Feiertage  nicht  verweigern.

Auf  einen  Sonntag  sind  verlegt  die  Feiertage:  Heilige  drei  Könige  (6.  Januar),
Mariae  Lichtmeß  (2.  Februar),  Mariae  Verkündigung  (25.  März),  Petrus  und
Paulus  (29.  Juni),  Mariae  Himmelfahrt  (15.  August),  Mariae  Geburt  (8.  September),
  Mariae  Empfängnis  (8.  Dezember).