Nach dem Kriege 171
Diese Zahlen reden angesichts des unzureichenden Abwehrdienstes
eine beredte Sprache. Fast alle Verurteilten sind Deutsche. Soweit sich
Ausländer unter ihnen befinden, sind es Franzosen, Schweizer und
Tschechen. Seit 1920 läßt es sich nachweisen, daß der französische Nachrichtendienst
auch in der Reichswehr Fuß gefaßt hat. In diesem Jahre
wurden in s Fällen 6, im Jahre 1921 aber bereits in 13 Fällen
19 Angehörige der Reichswehr verurteilt. Seit 1923 befinden sich unter
den abgeurteilten Fällen zum ersten Male auch bereits 6, die in der
Schutzpolizei spielen.
Die gerichtlichen Strafen lassen keine Verschärfung der Beurteilung
des Deutschland zugefügten Schadens erkennen, sondern eher eine
milder werdende Auffassung, anscheinend infolge Häufung der Spionageverbrechen
und der Gewöhnung der Richter an diese. Scharf urteilt
nur das Volksgericht in München.