Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1410 Nr. 195. 1917. 
(G0) Bekanntmachung vom 22. Oktober 1917, betressend Einschärfung des Rauch- 
verbots durch Schulleiter und Lehrer. 
ie Schulleiter und Lehrer werden angewiesen, immer wieder aufs neue das 
Rauchverbot der Jugendlichen einzuschärfen und mit allen der Schule zu Gebote 
stehenden Mitteln auf die Durchführung der Bekanntmachung vom 12. Juni 
d. Is. (Rbl. Nr. 108) hinzuwirken. 
Schwerin, den 22. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium. Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld. 
(6) Bekanntmachung vom 31. Oktober 1917, betreffend Bekämpfung der Pferde- 
räude. 
viehseuchenpolizeiliche Anordnung. 
Auf Grund der §§ 16, 17 und 78 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 
1909 (Rbl. S. 519) und zum Schutze gegen die Räudekrankheit der Pferde auf 
Grund der §8§ 18 ff. des Gesetzes wird in Gemäßheit des § 79 Abs. 2 des Ge- 
setzes folgendes bestimmt: 
Die Bekämpfung der immer mehr um sich greifenden Pferderäude macht 
eine häufige Reinigung und Desinfektion der Gast= und Händlerställe nötig- 
Nach Vorschrift in § 56 Abs. 2 der Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 
15. April 1912 hat solche Reinigung und Desinfektion mindestens vierteljähr- 
lich in den ersten 10 Tagen zu geschehen. Bis auf weiteres ist diese Reinigung 
bezw. Desinfektion nunmehr monatlich in den ersten 10 Tagen vorzunehmen. 
Schwerin, den 31. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinalangelegenheiten. 
Langfeld. 
Mit dieser Nr. 195 werden ausgegeben: Die Fahrpläne der im Großherkogtum befindlichen 
Eisenbahnen vom 1. November 1917 ab
	        
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