Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1410  Nr.  195.  1917.

(G0)  Bekanntmachung  vom  22.  Oktober  1917,  betressend  Einschärfung  des  Rauchverbots
  durch  Schulleiter  und  Lehrer.
ie  Schulleiter  und  Lehrer  werden  angewiesen,  immer  wieder  aufs  neue  das
Rauchverbot  der  Jugendlichen  einzuschärfen  und  mit  allen  der  Schule  zu  Gebote
stehenden  Mitteln  auf  die  Durchführung  der  Bekanntmachung  vom  12.  Juni
d.  Is.  (Rbl.  Nr.  108)  hinzuwirken.

Schwerin,  den  22.  Oktober  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium.  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.

(6)  Bekanntmachung  vom  31.  Oktober  1917,  betreffend  Bekämpfung  der  Pferderäude.


viehseuchenpolizeiliche  Anordnung.

Auf  Grund  der  §§  16,  17  und  78  des  Viehseuchengesetzes  vom  26.  Juni
1909  (Rbl.  S.  519)  und  zum  Schutze  gegen  die  Räudekrankheit  der  Pferde  auf
Grund  der  §8§  18  ff.  des  Gesetzes  wird  in  Gemäßheit  des  §  79  Abs.  2  des  Gesetzes
  folgendes  bestimmt:

Die  Bekämpfung  der  immer  mehr  um  sich  greifenden  Pferderäude  macht
eine  häufige  Reinigung  und  Desinfektion  der  Gast=  und  Händlerställe  nötig-Nach
  Vorschrift  in  §  56  Abs.  2  der  Viehseuchenpolizeilichen  Anordnung  vom
15.  April  1912  hat  solche  Reinigung  und  Desinfektion  mindestens  vierteljährlich
  in  den  ersten  10  Tagen  zu  geschehen.  Bis  auf  weiteres  ist  diese  Reinigung
bezw.  Desinfektion  nunmehr  monatlich  in  den  ersten  10  Tagen  vorzunehmen.

Schwerin,  den  31.  Oktober  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Medizinalangelegenheiten.

Langfeld.

Mit  dieser  Nr.  195  werden  ausgegeben:  Die  Fahrpläne  der  im  Großherkogtum  befindlichen
Eisenbahnen  vom  1.  November  1917  ab