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Nr. 17.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 3. Februar 1917.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung über die Einrichtung der Überwachungsstelle für Seemuscheln.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Verwertung notgeschlachteter
Tiere.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 31. Januar 1917 über die Einrichtung der überwachungsstelle
für Seemuscheln.
Nachstehende in Nr. 24 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
des Kriegsernährungsamts vom 27. Januar 1917 wird hierdurch zur
allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 31. Januar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.