Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  23.  1917.  151

*  3.
Meldepflichtige  Personen.

Zur  Meldung  verpflichtet  sind  alle  natürlichen  und  juristischen  Personen,  Gesellchaften,
  Firmen,  bwie  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften,  die  Eigentum  oder  Gewahr-“
  an  meldepflichtigen  Gegenständen  für  den  Zweck  des  Verkaufs  oder  der

erleihung  haben,  oder  bei  denen  sich  solche  unter  Zollaufsicht  befinden.

§  4.
Stichtag.
Füur  die  Meldepflicht  ist  der  am  Beginn  des  1.  Februar  vorhandene  Bestand  an
meldepflichtigen  Gegenständen  maßgebend.  «

86.
Art  der  Meldung.

Für  die  Meldung  sind  nur  die  amtlichen  Meldelisten  und  Klassenkarten  zu  benutzen,
  welche  von  der  Landwirtschaftlichen  Maschinen-Versorgungsstelle
  des  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amtes,  Berlin
W.  15,  Kurfürstendamm  193—194,  kostenlos  abgegeben  werden.  Sie  sind  auf  einer
Postkurte  anzufordern,  welche  keine  anderen  Mitteilungen  enthalten  darf,  als  die  Anorderung
  einer  Sammelliste  und  eines  Kartenblocks  und  die  deutliche  Unterchrift

  mit  genauer  Adresse  und  Firmenstempel.

Die  Kartenblocks  enthalten  für  jede  in  §  2  angegebene  Maschinengattung  eine
besondere  Karte,  welche  nur  mit  den  verlangten  Stückzahlen  und  Angaben  auszufüllen  ist.

In  der  Sammelliste  sind  die  Gesamtzahlen  der  in  den  einzelnen  Karten  gemeldeten
Maschinen  und  Geräte  zusammenzutragen  und  die  entsprechenden  Fragen  zu  beantworten.


56.
Meldefrist  und  Meldestelle.

Sammelliste  und  Klassenkarte  sind  vom  Anmelder  ordnungsgemäß  postfrei  zu
machen  und  bis  zum  15.  Februar  1917  an  die  Landwirtschaftliche  Maschinen-Versorgungsstelle
  beim  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amt,  Berlin  W.  15,  Kurfürstendamm
193—194,  einzusenden.

§5  7.

Anfragen  und  Anträge.

Alle  auf  die  vorstehenden  Anordnungen  bezüglichen  Anfragen  und  Anträge  sind
an  die  Landwirtschaftliche  Maschinen-Versorgungsstelle  beim  Waffen=  und  Munitions-Beschaffungs-Amt,
  Berlin  W.  15,  Kurfürstendandn  193—194,  zu  richten  und  am  Kopf
des  Schreibens  mit  der  Bezeichnung  „Bestandaufnahme  von  landwirtschaftlichen  Maschinen
  und  Geräten“  zu  versehen.

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