170 Nr. 26. 1917.
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Anfragen und Anträge.
Alle Anfragen und Anträgce, die di i
an die beauftragten Behörden nheicherde vorstehende Bekanntmachung betreffen, sind
Altona, den 8. Febrnar 1917.
Stellv. Generalkommando IX. A.-K.
v. Falck,
General der Infanterie.
) Bekanntmachung vom 15. Februar 1917, betreffend Veräußerungs-, Ver-
arbeitungs= und Bewegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk= und Strickgarne.
Nachstehende Nachtragsbekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkom=
mandos des IX. Armeekorps vom heutigen Tage zu der Bekanntmachung vom
31. Dezember 1915, betreffend Veräußerungs-, Verarbeitungs= und Bewegungs-
verbot für Web-, Trikot-, Wirk= und Strickgarne, wird hiermit zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
uan innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu über-
wachen.
Schwerin, den 15. Februar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
NMachtragsbekanntmachung
Nr. W. I. 210/12. 16. K.R.N.
zu der Bekanntmachung Nr. W. I. 7 61/12. 15. K.R.A., vom 31. Dezember 1915,
betreffend Veräußerungs-, Verarbeitungs= und Bewegungsverbot für Web-,
Trikot-, Wirk= und Strickgarne.
Vom 15. Februar 1917.
wird Ersuchen des Königlichen Kriegsministe-
Nochstehende Bekanmtmachng 6 geusach= mit dem Bemelken daß, soweit kh
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