Ar. 27. 173
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 16. Februar 1917.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anrechnung des Kriegsdienstes auf die
Ausbildungszeit der Studierenden der Medizin, der Zahnheilkunde, der
Tierheilkunde und der Pharmazie.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 13. Februar 1917, betreffend Anrechnung des Kriegsdienstes
auf die Ausbildungszeit der Studierenden der Medizin, der Zahnheilkunde,
der Tierheilkunde und der Pharmazie.
Das unterzeichnete Ministerium bringt die Bekanntmachung des Reichskanzlers
vom 2. Februar 1917, betreffend Anrechnung des Kriegsdienstes auf die Ausbildungszeit
der Studierenden der Medizin, der Zahnheilkunde, der Tierheilkunde
und der Pharmazie (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1917 S. 64) hierunter
zum Abdruck.
Schwerin, den 13. Februar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.