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Nr. 33. 1917. 223
ber Wittenburg—Hagenow—Meustadt nach Parchim
zuslühf won chlutuen Schlutup nach Neustadt verlaufenden Teil dieser
Leitung wird eine Spannung bis zu 100 000 Volt zugelassen. Die Leitung
von Neustadt nach Parchim ist für eine Spannung von, 30 000 zu
errichten. Die Leitung ist von Schlutup bis Parchim mit einem Kupfer-
querschnitt von 3mal 50 qmm zu verlegen.".
. In der ersten Zeile der Ziffer 11 (& 3) wird hinter dem Worte „Hoch-
spannungs-Speiseleitung“ eingefügt: „für eine Spannung von 30 000 Volt“.
. Hinter der Ziffer 94 (5 23) wird als Ziffer 94 a folgendes eingeschaltet:
„Errichtet das Werk gemäß Ziffer 8 Satz 2 im Anschluß an die von
Schlutup ausgehende Hochspansungsspeiseleilung eine Hauptumformer-
stelle, so erstreckt sich das Ankaufsrecht der Großherzoglichen Regierung bezw.
deren Ankaufspflicht (Ziffer 94) auf diese Hauptumformerstelle nur dann,
wenn deren Errichtung schon infolge der Versorgung des Genehmigungs-
ebietes selbst notwendig geworden ist. Diese Notwendigkeit soll als vor-
165 end anerkannt werden, wenn die arithmetische Summe der gleichzeitigen
Belastungsmaxima in den von der erwähnten Hochspannungsleitung ver-
sorgten Speisepunkten in zwei aufeinander folgenden Monaten an minde-
stens drei Tagen nacheinander mehr als 3000 Kilowatt beträgt. Als
Maximum it, die höchste mittlere Belastung während einer Viertelstunde zu
betrachten. Den Nachweis über das erreichte Maximum hat das Werk durch
die Aufzeichnungen der Apparate zu erbringen.“.
II. Zur Anlage 3 (Städtevertrag).
Hinter der Ziffer 25 (§ 7) wird als Ziffer 25 a folgendes eingeschaltet:
„Bezieht die Abnehmerin von dem Werk Strom mit einer Spannung
ven. bis zu 15 000 Volt, so sind bis auf weiteres folgende Höchstpreise zu
zahlen:
für den Verbrauch bis zu 50 000 Kwstdn. im Jahr 14 Pfg. pro Kwstd.
von 50 001 bis zu 100 000 Kwstdn. in demselben Jahre 13 „
„ 100 001 „ „ 150 000 „ „ 12
150 001 200 000 11
* 20000# „ 300000, „„ „ 10 6„
„ 11 01 77.— 7 400 000 77 77 77 7'7 9 77 77
über 400 000 Kwstdn. in demselben Jahre 8 t„
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
gez. L. v. Meerheimb.
An
die Aktiengesellschaft „Siemens“
Elektrische Betriebe
zu Berlin,
3. H. ihres Bevollmächtigten,
Herrn Direktor Nielsen
zu Lübeck.