Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  111.  1917.  811

Blaubeeren  09225  „
Preißelbeeren.  0085  „
Saure  Kirshen  00220  „
Süße  Kirschen,  weihens  0025  „
Süße  Kirschen,  große,  hartt  0835  „
Schattenmorellen  0440  „
Glaskirscchen  60445  „
Reineclauden,  große  grin  00s80  „
Mirabelllen  0,40  „
g  2.

Die  bei  den  Landes-,  Provinzial=  und  Bezirksstellen  für  Gemüse  und  Obst  gebildeten
  Preiskommissionen  können  für  ihr  Wirtschaftsgebiet  einen  anderen  Erzeugerhöchstpreis
  bestimmen,  der  die  vorstehend  festgesetzten  Preise  nicht  um  mehr  als  10  %  überschreiten
  oder  dahinter  zurückbleiben  sowie  bei  Erdbeeren,  Stachelbeeren  und  Kirschen
Kt4  die  kelen  14  Tage  nach  ihrem  Erscheinen  auf  dem  Markte  bis  zu  50  %  überweiten

  darf.  »

Weitergehende  Abweichungen  bedürfen  einer  ausdrücklichen  Genehmigung  der
Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Verwaltungsabteilung.

.  83.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.
Berlin,  den  3.  Juni  1917.

Die  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,
Verwaltungsabteilung.
Der  Vorsitzende:  v.  Tilly.

(8)  Bekanntmachung  vom  29.  Juni  1917,  betreffend  Erzeuger-Richtpreise  für
Frühzwiebeln,  Frühwirsing,  Rotkohl  und  Tomaten.

Nachstehende  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  vom
16.  Juni  1917  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  29.  Juni  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Die  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Verwalungsabteilung,  hat  für  das  Gebiet
des  Großherzogtums  weiter  —  zu  vgl.  Rbl.  Nr.  68  —  für  folgende  Frühgemüse  die
nachfolgenden  rzeuge  Richtpreise  aufgestellt:  ·

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