Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 27. 1918. 221 
Anlage A. 
Ausweiskarte. 
Dem wmird die Erlaubnis zum Ankauf von 
Eiern gemäß der Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung vom 6. Februar 
1918, betreffend den Verkehr mit Eiern für den Kommunalverband 
für die Ortschaften eertiilt. 
Er hat über sämtliche aufgekauften Eier und empfangenen Eiermarken den 
Ablieferern eine Empfangsbescheinigung zu erteilen und die Eier baldmöglichst — 
mindestens aber wöchentlich — an die Sammelstelle n 
abzuliefern. 
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