Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  28.  223

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mencklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  16.  Februar  1918.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  I.  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung
von  Holzspänen  aller  Art  und  II.  Höchstpreise  von  Holzspänen  aller  Art.

 

 

(1)  Bekanntmachung  vom  16.  Februar  1918,  betreffend  I.  Beschlagnahme  und
Bestandserhebung  von  Holzspänen  aller  Art  und  II.  Höchstpreise  von  Holzspänen
  aller  Art.

ie  nachstehenden  Bekanntmachungen  des  stellvertretenden  Generalkommandos
des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage,  betreffend:
I.  Beschlagnahme  und  Bestandserhebung  von  Holzspänen  aller  Art  und
II.  Höchstpreise  von  Holzspänen  aller  Art,
werden  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  dieser  Anordnungen
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen  und  die  Durchführung  zu

überwachen.
Die  in  Nr.  170  des  Regierungs-Blatts  abgedruckte  Bekanntmachung  vom

29.  September  1917,  betreffend  Bestandserhebung  von  Holzspänen  aller  Art,  ist
durch  die  zu  I  bezeichnete  Bekanntmachung  aufgehoben  worden.

Schwerin,  den  16.  Februar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.

L.  v.  Meerheimb.
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