Ar. 28. 223
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mencklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 16. Februar 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend I. Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Holzspänen aller Art und II. Höchstpreise von Holzspänen aller Art.
(1) Bekanntmachung vom 16. Februar 1918, betreffend I. Beschlagnahme und
Bestandserhebung von Holzspänen aller Art und II. Höchstpreise von Holz-
spänen aller Art.
ie nachstehenden Bekanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend:
I. Beschlagnahme und Bestandserhebung von Holzspänen aller Art und
II. Höchstpreise von Holzspänen aller Art,
werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An-
ordnungen innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu
überwachen.
Die in Nr. 170 des Regierungs-Blatts abgedruckte Bekanntmachung vom
29. September 1917, betreffend Bestandserhebung von Holzspänen aller Art, ist
durch die zu I bezeichnete Bekanntmachung aufgehoben worden.
Schwerin, den 16. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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