Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 28. 223 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mencklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 16. Februar 1918. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend I. Beschlagnahme und Bestandserhebung 
von Holzspänen aller Art und II. Höchstpreise von Holzspänen aller Art. 
  
  
(1) Bekanntmachung vom 16. Februar 1918, betreffend I. Beschlagnahme und 
Bestandserhebung von Holzspänen aller Art und II. Höchstpreise von Holz- 
spänen aller Art. 
ie nachstehenden Bekanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend: 
I. Beschlagnahme und Bestandserhebung von Holzspänen aller Art und 
II. Höchstpreise von Holzspänen aller Art, 
werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An- 
ordnungen innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu 
überwachen. 
Die in Nr. 170 des Regierungs-Blatts abgedruckte Bekanntmachung vom 
29. September 1917, betreffend Bestandserhebung von Holzspänen aller Art, ist 
durch die zu I bezeichnete Bekanntmachung aufgehoben worden. 
Schwerin, den 16. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
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