Nr. 27. 1918. 221
Anlage A.
Ausweiskarte.
Dem wmird die Erlaubnis zum Ankauf von
Eiern gemäß der Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung vom 6. Februar
1918, betreffend den Verkehr mit Eiern für den Kommunalverband
für die Ortschaften eertiilt.
Er hat über sämtliche aufgekauften Eier und empfangenen Eiermarken den
Ablieferern eine Empfangsbescheinigung zu erteilen und die Eier baldmöglichst —
mindestens aber wöchentlich — an die Sammelstelle n
abzuliefern.
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