Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  27.  1918.  221

Anlage  A.
Ausweiskarte.
Dem  wmird  die  Erlaubnis  zum  Ankauf  von

Eiern  gemäß  der  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  vom  6.  Februar
1918,  betreffend  den  Verkehr  mit  Eiern  für  den  Kommunalverband

für  die  Ortschaften  eertiilt.

Er  hat  über  sämtliche  aufgekauften  Eier  und  empfangenen  Eiermarken  den
Ablieferern  eine  Empfangsbescheinigung  zu  erteilen  und  die  Eier  baldmöglichst  —
mindestens  aber  wöchentlich  —  an  die  Sammelstelle  n

abzuliefern.

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