Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

276  Nr.  37.  1918.

*  2.
Höchstpreise.
1.  Der  Verkaufspreis  für  100  kg  darf  höchstens  betragen  beit:
a)  geschälter  Eichengerbrinde:

im  Alter  bis  zu  22  Jahren  28982
im  Alter  von  mehr  als  22  Jahren  bis  zu  30  Jahren  23  7,
im  Alter  von  mehr  als  30  Jahren  bis  zu  40  Jahren  18

b)  geschälter  Fichtengerbrinde  13691420.
Diese  Preise  sind  frei  in  den  Eisenbahnwagen  oder  in  das  Schiff  der  Verladetation
  oder,  falls  die  Anlieferung  nur  durch  Fuhrwerk  erfolgt,  frei  in  das  Lager  des
äufers  oder  frei  in  die  Gerberei  oder  Lohmühle  und  für  Barzahlung  berechnet;  sie
schließen  bei  Eichenrinde  die  Kosten  des  Bündelns  und  der  Bindemittel  ein.
2.  Erfolgt  die  Lieferung  frei  Abfuhrplatz  am  Gewinnungsort,  so  verringern  sich
die  Preise  der  Ziffer  11
um  3  J  für  100  kg  bei  einer  Abfuhrstrecke  von  weniger  als  5  km,
um  5  für  100  kg  bei  einer  Abfuhrstrecke  von  5  bis  10  km,
um  6  KX  für  100  kg  bei  einer  Abfuhrstrecke  von  mehr  als  10  km.
Abfuhrstrecke  ist  die  kürzeste  benutzbare  Fahrstrecke  vom  Abfuhrplatz  am  Gewinnungsort
  bis  zur  nächsten  in  Betracht  kommenden  Verladestation  oder,  falls  das
Lager,  die  Gerberei  oder  die  Lohmühle,  für  welche  die  Rinde  bestimmt  ist,  näher  gelegen
  ist,  bis  zu  diesem  Platz.
3.  Für  Rinde  auf  dem  Stamm  darf  der  Verkaufspreis  höchstens  ein  Drittel  der
Preise  betragen,  die  sich  nach  Ziffer  2  ergeben.  rA  -
4Fürgeschnittene,gehackteodergebrocheneRindedürfendiePreisederZiffer1
umnichtmehrals1,50-.-l!,fiir-gemahleneRinde(Lohe)umnichtmehralssalxfür
100  kg  erhöht  werden.
5.  Mischen  der  Rinde  oder  Lohe  ist  nur  mit  Zustimmung  des  Käufers  gestattet.
Die  Preise  bestimmen  sich  nach  dem  Verhältnis  der  zur  Mischung  gelangten  Sorten.
Arnmerkung.  Die  Höchstpreise  schließen  den  Umsatzstempel  ein.

83.
Beschaffenheit.
Die  Höchstpreise  verstehen  sich  für  trockene,  gesunde,  nicht  durch.  Feuchtigkeit  oder
ähnliche  Einflüsse  beschädigte  Rinde,  bei  der  nicht  mehrere  Stücke  ineinandergerollt  sind.
Für  Rinde,  die  diesen  Anforderungen  nicht  entspricht,  und  für  Eichenrinde,  die
älter  als  40  Jahre  ist,  muß  der  Preis  entsprechend  niedriger  sein.

8  4.
Mengenfeststellung.  «  «
Die  Höchstpreise  verstehen  sich  für  das  Reingewicht  der  Rinde  (Lohe).  Das  Gewicht
  der  Verpackungsmittel  mit  Ausnahme  von  Stricken,  sowie  des  Verladegeräts
(Decken,  Stangen  usw.)  ist  abzuziehen.

Beim  Verkauf  nach  Raummetern  darf  das  Gewicht  des  Raummeters  höchstens  mit
125  kg  in  Ansatz  gebracht  werden.