Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  38.  279

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgana  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  28.  Februar  1918.

 

 

 

Inhalt

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  übernahme  der  Regierungsgewalt  in
Mecklenburg-Strelitz  durch  Seine  Königliche  Hoheit  den  Großherzos.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  27.  Februar  1918,  betreffend  die  übernahme  der
Regierungsgewalt  in  Mecklenburg-Strelitz  durch  Seine  Königliche  Hoheit  den
Großherzog.
Nachdem  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  geruht  haben,  die  Allerhöchst
  Ihm  durch  das  Ableben  des  Großherzogs  Adolf  Friedrich  VI.  hausgesetzlich
  angefallene  Regierungsgewalt  in  Mecklenburg-Strelitz  zu  übernehmen,
wird  die  über  solchen  Regierungsantritt  heute  erlassene  Ällerhöchste  §*iie

klamation  hierdurch  bekannt  gegeben.
Schwerin,  den  27.  Februar  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.

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