Ar. 38. 279
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgana 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 28. Februar 1918.
Inhalt
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die übernahme der Regierungsgewalt in
Mecklenburg-Strelitz durch Seine Königliche Hoheit den Großherzos.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 27. Februar 1918, betreffend die übernahme der
Regierungsgewalt in Mecklenburg-Strelitz durch Seine Königliche Hoheit den
Großherzog.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog geruht haben, die Allerhöchst
Ihm durch das Ableben des Großherzogs Adolf Friedrich VI. hausgesetzlich
angefallene Regierungsgewalt in Mecklenburg-Strelitz zu übernehmen,
wird die über solchen Regierungsantritt heute erlassene Ällerhöchste §*iie
klamation hierdurch bekannt gegeben.
Schwerin, den 27. Februar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
60