Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  54.  1918.  391

Die  Großherzoglichen  Behörden  und  Dienststellen  haben  die  ihrem  Dienstbereich

  angehörigen  Beamten  von  dieser  Vergünstigung  umgehend  in  Kenntnis
u  setzen.
u  hieenigen  Beamten,  welche  von  der  Vergünstigung  Gebrauch  machen
wollen,  haben  bis  spätestens  6.  April  1918  bei  ihrer  Behörde  oder
Dienststelle  den  Betrag,  der  für  sie  gezeichnet  werden  soll,  und  den  Betrag,  der
vierteljährlich  oder  monatlich  auf  den  Gehaltsvorschuß  zur  Rückzahlung  gelangen
soll,  schriftlich  anzumelden.

Die  Behörden  und  Dienststellen  haben  die  eingegangenen  Anmeldungen
zu  prüfen  und  nebst  einer  Zusammenstellung  nach  dem  im  Regierungsblatt  Nr.  56
für  1917  —  Seite  381  —  abgedruckten  Muster  bis  zum  13.  April  1918
lan  die  Großherzogliche  Renterei  bezw.  an  die  Großherzogliche
  Eisenbahnhauptkasse  zu  Schwerin  einzusenden.

Schwerin,  den  18.  März  1918.—

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.

(3)  Bekanntmachung  vom  18.  März  1918,  betreffend  Ersparnis  von  Brennstoffen.

Nachstehende  Anordnung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  hierselbst  vom
15.  d.  Mts.,  betreffend  die  Ersparnis  von  Brennstoffen,  wird  unter  Bezugnahme
auf  die  diesseitigen  Bekanntmachungen  vom  15.  Oktober  1917  und  14.  Januar
1918  in  Nr.  179  und  Nr.  10  des  Regierungsblattes  hierdurch  zur  allgemeinen
Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  18.  März  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Die  Bekanntmachungen  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  (Landeskohlenstelle)
  vom  8.  Oktober  1917  und  vom  5.  Januar  1918  —  Rbl.  Nr.  179  und  Nr.  10  —,

durch  die  zur  Ersparnis  von  Brennstoffen  Beschränkungen  in  der  Offenhaltung  der
Verkaufsstellen  usw.  angeordnet  worden  sind,  werden  aufgehoben.

Schwerin,  den  15.  März  1918.
Landesbehörde  für  Volksernährung

(Landeskohlenstelle).
Dr.  Stratmann.  v.  Böhl.  Capobus.